Die Arbeitsweisen von ZOOM orientieren sich an dem Sechs-Phasen-Modell von Haye und Kleve (2011). Anhand der unten stehenden Grafik wird der Ablauf unserer Arbeitsweise skizziert. Im Folgenden werden die einzelnen Arbeitsschritte genauer erläutert.
Unsere Hilfsangebote beginnen mit einer Anfrage durch das zuständige Jugendamt, worauf ein Hilfeplangespräch (HPG) folgt. Die anschließenden Teilprozesse sind nicht in einer starren, sondern vielmehr in einer zirkulären, rhizomatischen Abfolge zu betrachten (Querverbindungen zwischen allen Teilprozessen sind möglich). Dies ermöglicht uns ein flexibles Eingehen auf die individuellen Zielvereinbarungen vom HPG, auf auftretende Veränderungen (z.B. im Familiensystem oder im Lebensumfeld) und auf neu gewonnene Einblicke und Informationen bezüglich der beteiligten Personen während des Hilfeverlaufs, sodass unsere Arbeitsweise hierauf angepasst werden kann.
Parallel hierzu existieren Prozesse, die den Hilfeverlauf begleiten, unterstützen und fallunabhängig stattfinden.
Der Hilfeprozess wird nach Beendigung der Hilfe mit einer Evaluation beendet.
Anfrage.
Anfragen für unsere ambulanten Hilfsangebote sollten sich an die Leitung von ZOOM, Mischa Kraus, richten. Nach einem mündlichen Austausch über die Anfrage (Klärung des Auftrags) wird innerhalb von 48 Stunden eine Zu- oder Absage erteilt.
HPG.
Nach einer Anfrage des Jugendamtes findet ein erstes Hilfeplangespräch im Jugendamt mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen statt. Hier werden mögliche Ziele für die jeweilige Familie sowie Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit vereinbart. Für uns ist es in diesem ersten Hilfeplangespräch vor allem wichtig, sich gegenseitig kennenzulernen. Hierbei stellen die jeweiligen Fachkräfte von ZOOM ihre eigene Person und ihre Arbeitsweise vor, um der Familie einen ersten Eindruck zu ermöglichen.
Wenn geklärt wurde, ob die Zusammenarbeit miteinander zukünftig vorstellbar ist, erfolgt anschließend ein Austausch der Kontaktdaten zwischen der Familie und den Fachkräften von ZOOM. Hierbei oder in einem der ersten Termine werden auch die Kontaktdaten der Leitung oder der stellvertretenden Leitung an die Familien übermittelt, welche als Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten fungieren.
Für weitere Hilfeplangespräche, welche regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten stattfinden, werden vorab von den jeweiligen Fachkräften Berichte verfasst, die die Entwicklungen der Familie im aktuellen Bewilligungszeitraum beinhalten (z.B. aktuelle Situation, Ressourcen, Defizite, Prognose und Empfehlung).
Alle Beteiligten überlegen gemeinsam, ob die Hilfe weitergeführt oder beendet werden soll. Wird die Hilfe weitergeführt, gilt es zudem zu erörtern, welche bestehenden oder neuen Ziele zukünftig verfolgt werden sollen und welche Rahmenbedingungen hierfür wichtig sind.
Nach Hilfeplangesprächen findet gemeinsam mit den Adressat*innen eine Besprechung der im Hilfeplanverfahren formulierten Ziele und deren Erreichung statt, indem eine Prioritätensetzung sowie anschließend eine Teilzielplanung erfolgt. Je nach Aufgaben- und Problemstellungen kann der Arbeitsprozess, wie in der obigen Grafik dargestellt, an unterschiedlichen Stellen einsetzen, wobei im klassischen Sinne zu Beginn einer Hilfe-maßnahme mit einer (weiterführenden) Anamnese begonnen wird.
Anamnese.
Die Anamnese findet stets unter Berücksichtigung des Kontextes und der Lebenslage der Klient*innen statt. Sie dient als Hypothesenbildung und diese wiederrum zum Auswählen einer geeigneten Intervention. Somit bildet die Anamnese die Grundlage eines erfolgreichen Hilfeprozesses. Hier wird unterschieden zwischen einer zielspezifischen Anamnese und einer allgemeinen Anamnese.
Die zielspezifische Anamnese dient dazu, die im Hilfeplanverfahren vereinbarten Ziele erreichen zu können. Hierbei werden weitere personale und soziale Daten sowie Ressourcen und Defizite erfasst und ausgewertet, die für die Zielerreichung relevant sind. Dies kann in Gesprächen erfolgen und/ oder unter Zuhilfenahme von verschiedenen Techniken, wie z.B. dem Genogramm, dem Zeitstrahl, der VIP-Karte, der Netzwerkkarte, durch Beobachtungen u.v.m.
Die allgemeine Anamnese findet vor allem dann statt, wenn die Zielvereinbarung unkonkret ist und/ oder wenn während der Arbeit weitere Problemlagen erkennbar werden. Auch hier werden personale und soziale Daten, Ressourcen sowie Defizite erfasst.
Sozialpädagogische Diagnostik/ Hypothesen.
Die sozialpädagogische Diagnostik findet auf Grundlage der zuvor erfolgten Anamnese statt und wird vielmehr als Arbeitshypothesen verstanden, die regelmäßig überprüft und unter Umständen wieder verworfen oder verändert werden. Diese Arbeitshypothesen bilden schließlich die Grundlage für weitere Interventionen, die in der konkreten Gestaltung der Hilfe durchgeführt werden, um fokussierte Ziele erreichen zu können. Hierzu werden u.a. Verhaltens- und Kommunikationsmuster analysiert und gemeinsam reflektiert.
Gestaltung der Hilfe.
Nach einer anamnestisch-diagnostischen Phase gilt es, vorhandene Ressourcen sowie defizitäre Verhaltensweisen bewusst zu machen, Ressourcen zu stärken und Lösungs-/ Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Um schließlich die gemeinsam formulierten und im Hilfeplanverfahren festgehaltenen Ziele erreichen zu können, arbeiten wir nach unterschiedlichen Methoden und Techniken, je nach Auftrag und Bedarf individuell auf die Adressaten/innen zugeschnitten. Unsere Fachkräfte berücksichtigen dabei unser Leitbild.
Die Gestaltung der Hilfe lässt sich weiter untergliedern in drei Bereiche:
Interventionen, Neuorientierung/ Stabilisierung und Ablösung.
Unter Interventionen kann eine Vielzahl an Maßnahmen gefasst werden, die abhängig von Adressat*innen, Hilfeplanung/ Zielsetzung und Mitarbeiter*innen von ZOOM zum Einsatz kommen. Die einzelnen Mitarbeiter*innen von ZOOM orientieren sich an den nachfolgenden Vorgehensweisen, arbeiten je nach Ausbildung und Auftrag jedoch auch unterschiedlich in ihren Handlungsansätzen. Durch diese unterschiedlichen Handlungskonzepte Sozialer Arbeit gewinnt unser Team an Professionalität und Vielfältigkeit, wodurch eine multiperspektivische Sicht bei der Fallbesprechung entsteht, welche wir als Ressource für unsere tägliche Arbeit ansehen.
Beispiele können sein:
In der Phase der Neuorientierung/ Stabilisierung sollen die Adressat*innen dazu ermutigt werden ihre neu erlernten Handlungsmöglichkeiten anzuwenden und dies gemeinsam mit der jeweiligen Fachkraft von ZOOM zu reflektieren. Adaptive Bewältigungsstrategien und vorhandene Ressourcen werden ferner von der Fachkraft hervorgehoben und bestärkt.
Die Phase der Ablösung sollte durch eine frühzeitige Transparenz über die anstehende Beendigung der Hilfe gekennzeichnet sein, um unvorhergesehene Beziehungsabbrüche zu vermeiden. Es sollte weiterhin eine sukzessive Reduktion der Kontakte stattfinden, um die Ablösung/ Beendigung zu erleichtern. Eine geeignete Ablösung sollte aus unserer fachlichen Sicht die individuelle Familiensituation berücksichtigen und mit einbeziehen. Das Zutrauen in bereits vorhandene und im Hilfeverlauf erarbeitete Fähigkeiten der Familien sollten gestärkt werden. Nach Reduktion der Kontakte sollte der Fokus auf die Reflektion der „hilfefreien" Zeit gelegt werden, auf das was bereits gelingen konnte und auf das, was noch Schwierigkeiten bereitet. Gemeinsam sollten hierzu noch mögliche Lösungen erarbeitet werden.
Parallel laufende Prozesse.
Neben den bisher skizzierten Arbeitsweisen der Hilfe gibt es parallel ablaufende Prozesse, die nicht klar einzelnen Teilprozessen zugeordnet werden können, sondern im gesamten Hilfeverlauf aktiv sind. Unsere Arbeit ist grundsätzlich in der Interaktion mit Adressat*innen von der Beziehungsarbeit für eine tragfähige (Arbeits-)Beziehung und der stets zu beachtenden Vorbildfunktion, die die jeweilige Fachkraft ausübt, geprägt. Zudem finden durchgängig Dokumentationen von Terminen/ Ereignissen, das Verfassen von Berichten für künftige Hilfeplangespräche, Selbstreflexion, Fallbesprechungen und Supervisionen statt.
Evaluation.
Der Hilfeprozess schließt mit einer Evaluation der Hilfemaßnahme ab. Diese beinhaltet eine Selbstevaluation der
jeweiligen Fachkraft, ein Evaluationsgespräch mit den jeweiligen Adressat*innen und nach Beendigung der Hilfe einen Fragebogen, der an das zuständige Jugendamt und die jeweilige Familie gerichtet
wird. Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden zudem gemeinsam im Team reflektiert und besprochen, mit dem Ziel die eigenen Arbeitsweisen zu verbessern und ZOOM weiterzuentwickeln.
Literatur:
Haye, Britta/ Kleve, Heiko (2011): Systemische Schritte helfender Kommunikation. Sechs-Phasen-Modell für die Falleinschätzung und die Hilfeplanung. In: Kleve, Heiko/ Haye, Britta/ Hampe-Grosser, Andreas/ Müller, Matthias: Systemisches Case Management. Falleinschätzung und Hilfeplanung in der sozialen Arbeit. (3., überarbeitete Auflage). (S. 104 - 126). Heidelberg