Die Sozialpädagogische Familienhilfe (vgl. § 31 SGB VIII) gehört zum Angebot der Hilfen zur Erziehung (vgl. 27 SGB VIII).
Dort heißt es:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“ (§ 31 SGB VIII).
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist als aufsuchende Hilfe in Familien tätig, denen entweder eine Hilfe empfohlen wird oder die selbst um Unterstützung bitten. Das Besondere an diesem Hilfsangebot ist, dass die jeweilige Fachkraft mit der gesamten Familie arbeitet und möglichst alle Familienmitglieder mit in den Hilfeprozess einbezieht. Die Hilfe erfordert eine Mitarbeit der Familie und ein sensibles Vorgehen der Fachkräfte, da diese sich im unmittelbaren Lebensumfeld der Familie bewegen.
Problemstellungen von Familien können dabei sehr vielschichtig sein:
Erziehungsprobleme, Schulprobleme, Krankheit eines oder mehrerer Familienmitglieder, Verwahrlosung von Kindern, Antriebslosigkeit, Überforderung von Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten, Trennung, Scheidung, finanzielle Probleme, aggressives Verhalten, psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Suchtverhalten, Essstörungen, u.ä.
Auch bei dieser Hilfeform besteht die Möglichkeit, dass zwei Fachkräfte eingesetzt werden. Dies ist insbesondere bei besonders komplexen Aufgaben- und Problemstellungen empfehlenswert. Der Einsatz zweier Fachkräfte ermöglicht es, das Familiensystem aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und themenspezifische Aufgaben aufzuteilen.