ZOOM bietet als fallbezogenes Angebot eine Nachbetreuung an. Diese Leistung kann gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt und der jeweiligen Familie vereinbart werden. Hierbei wird die Familie nach Beendigung der Hilfsmaßnahme weitere dreimal für je ein bis zwei Stunden aufgesucht. Die Termine finden nach ein, drei und sechs Monaten nach Beendigung der (regulären) Hilfsmaßnahme statt.
Fokus der Nachbetreuung ist der Ablöseprozess, eine Stabilisierung sowie eine Vermittlung zu weiteren Hilfeleistungen, sofern dies erforderlich ist.
Nach einer intensiven Hilfe kann ein abrupter Beziehungsabbruch das Familiensystem irritieren und zur (Wieder-)Herstellung von Problemen beitragen. Durch die Nachbetreuung von ZOOM findet eine Ablösung der Beziehung schrittweise statt. Zudem wird durch eine intensive Reflexion des Hilfezeitraums, der Blickwinkel auf die Stärken und erfolgreichen Bewältigungsstrategien der Familie gerichtet. Hierdurch wird die Familie stabilisiert und für künftige Herausforderungen (weiter) gestärkt.
Bei aktuellen Problemlagen wird die Familie unterstützt und, wenn es erforderlich ist, zu weiteren Hilfsmaßnahmen vermittelt. Hierdurch werden einzelne Probleme gelöst, bevor ein Teufelskreis entsteht und diese möglicherweise das Familiensystem bedrohen.
Durch die Nachbetreuung gewinnt die vorangegangene Hilfe insgesamt an Nachhaltigkeit.