„Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen“ (vgl. § 35 SGB VIII).
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) richtet sich folglich an Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren), die Unterstützung bei ihrer Verselbstständigung benötigen. Weitere Ziele dieser Hilfe können die soziale und berufliche Integration sein.
Dieses Unterstützungsangebot ist für Jugendliche geeignet, die besonders gefährdet, eventuell sogar erheblich geschädigt, sind (durch z.B. massive Beziehungsabbrüche, Traumata, Kontakt zu Drogen-/ Prostitutionsmilieu, Straffälligkeit usw.). Weitere auftauchende Problemstellungen können zum Beispiel depressives Verhalten, suizidale Tendenzen, Aggressivität, Perspektivlosigkeit, fehlender Schulabschluss bzw. fehlende Berufsausbildung sein.