Institut für ambulante Hilfen zur Erziehung
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Erziehungsbeistandschaft (EB)

Bei der Erziehungsbeistandschaft (EB) handelt es sich um ein Unterstützungs- und Beratungsangebot für Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) bei beispielsweise Entwicklungsproblemen, Konflikten und Erziehungsschwierigkeiten.

 

Ziele können die Stärkung der Ressourcen des Familiensystems, die Förderung der familiären Kommunikation und die Motivierung von Kindern und Jugendlichen zum Erreichen alterstypischer und entwicklungsbedingter Ziele sein.

Zusätzlich werden bei Bedarf Hilfen bei der Strukturierung des Alltags und der Freizeitgestaltung angeboten. Diese Unterstützungsangebote sollen zudem  möglichst das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen mit einbeziehen.

Im achten Sozialgesetzbuch wird diese Hilfe- und Unterstützungsform wie folgt beschrieben:

„Der Erziehungsbeistand [...] [soll; d. Verf.] das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern“ (vgl. § 30 SGB VIII).

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