Institut für ambulante Hilfen zur Erziehung
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Ambulante Hilfe für junge Volljährige

Diese Hilfemaßnahme richtet sich an junge Volljährige, die in der Regel das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. In Einzelfällen kann diese Hilfeform auch darüber hinaus gewährt werden. Ziel ist es, den jungen Menschen bei seiner Persönlichkeitsentwicklung und/ oder bei einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu unterstützen (vgl. § 41 Abs. 1 SGB VIII).

 

Ambulante Hilfe für junge Volljährige kann je nach individueller Lebenslage und Bedarf wie die Erziehungsbeistandschaft, die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und die ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ausgestaltet werden (vgl. § 41 Abs. 2 SGB VIII).

 

Mögliche weitere Ziele einer ambulanten Hilfe für junge Volljährige können Verselbstständigung, Ämtergänge, Strukturierung des Alltags, Umgang mit Finanzen, Haushaltsführung, u.v.m. sein.

 

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